Girocard
auch: EC-Karte, girocard
Das deutsche Debitkartensystem der Banken und Sparkassen, über das rund 70 Prozent der Kartenumsätze im deutschen Handel laufen.
Die Girocard ist keine Kreditkarte: Der Betrag wird direkt vom Girokonto abgebucht. Für Betriebe ist sie die wichtigste Kartenart, weil das Interbankenentgelt für Debitkarten in der EU auf 0,2 Prozent gedeckelt ist und die Sätze deshalb deutlich unter denen von Kreditkarten liegen. Der umgangssprachliche Name „EC-Karte“ stammt aus einem System, das es seit 2007 nicht mehr gibt.
Girocard- und Kreditkartengebühren im Detail →Interbankenentgelt
auch: Interchange, Interchange Fee
Der Teil der Kartengebühr, der an die Bank des Karteninhabers geht – in der EU gedeckelt auf 0,2 Prozent bei Debit- und 0,3 Prozent bei Kreditkarten.
Das Interbankenentgelt ist der größte und zugleich der einzige gesetzlich begrenzte Bestandteil einer Kartengebühr. Die Deckelung gilt nur für Verbraucherkarten aus dem europäischen Wirtschaftsraum. Karten von außerhalb und Firmenkarten fallen nicht darunter und sind deshalb für den Betrieb teurer.
Acquirer
auch: Kartenakzeptanzstelle
Das Unternehmen, das dem Betrieb die Kartenakzeptanz vertraglich ermöglicht und die Umsätze auszahlt.
Der Acquirer schließt den Akzeptanzvertrag, rechnet mit den Kartensystemen ab und schreibt dem Betrieb den Umsatz abzüglich der Gebühren gut. Er trägt dabei das Ausfallrisiko, etwa bei Rückbuchungen. Bei vielen Anbietern fallen Acquirer und Netzbetreiber zusammen, bei anderen sind es zwei getrennte Verträge – und dann fallen auch zwei Gebühren an.
Netzbetreiber
Der technische Betreiber des Kartenterminals: Er stellt das Gerät, die Terminal-ID und die Verbindung zum Zahlungsnetz.
Klassische Netzbetreiber vermieten das Terminal, betreuen es technisch und rechnen dafür eine monatliche Servicepauschale ab. Wer den Anbieter wechselt, braucht in der Regel auch ein neues Gerät, weil Terminals auf den jeweiligen Netzbetreiber konfiguriert sind. Netzbetreibervertrag und Akzeptanzvertrag können unterschiedliche Laufzeiten haben – beim Wechsel ist das die häufigste Kostenfalle.
ZVT-Schnittstelle
auch: ZVT-Protokoll, ZVT 700
Der in Deutschland verbreitete Standard, über den eine Kasse den Zahlbetrag an das Kartenterminal übergibt.
Ohne Kassenanbindung muss der Betrag zweimal eingetippt werden – einmal in die Kasse, einmal ins Terminal. Jeder Tippfehler erzeugt dann eine Differenz, die beim Tagesabschluss gesucht werden muss. International kommt stattdessen OPI zum Einsatz. Vor einem Vertragsabschluss sollte der Kassenhersteller das konkrete Terminalmodell bestätigen; die pauschale Angabe „ZVT-fähig“ reicht in der Praxis nicht.
TSE
auch: Technische Sicherheitseinrichtung
Ein zertifiziertes Sicherheitsmodul, das jede Buchung einer elektronischen Kasse manipulationssicher protokolliert.
Die TSE gehört zur Kasse, nicht zum Kartenterminal. Wer eine elektronische Kasse einsetzt, muss sie damit absichern; wer ausschließlich eine offene Ladenkasse führt, ist nicht betroffen, unterliegt dafür strengeren Aufzeichnungspflichten. Geräte, die Kasse und Terminal vereinen, brauchen eine TSE – sie ist dort meist eingebaut.
TSE, Kassenpflicht und Kartenzahlung →Kassensicherungsverordnung
auch: KassenSichV
Die Verordnung, die vorschreibt, wie elektronische Kassen aufzuzeichnen haben und dass sie eine TSE brauchen.
Aus ihr folgen drei praktische Pflichten: die Absicherung der Kasse durch eine TSE, die Ausgabe eines Belegs an jeden Kunden und die Meldung der eingesetzten Kassen beim Finanzamt. Eine generelle Registrierkassenpflicht gibt es in Deutschland dagegen nicht.
Disagio
Der prozentuale Abschlag, den der Zahlungsanbieter vom Kartenumsatz einbehält.
Das Disagio ist der Sammelbegriff für das, was auf der Abrechnung als Transaktionsentgelt auftaucht. Es enthält Interbankenentgelt, Systementgelt und die Marge des Anbieters. Bei Pauschalmodellen sind diese drei Teile zu einem Satz verschmolzen, bei Interchange++ werden sie einzeln ausgewiesen.
Interchange++
auch: IC++
Ein Abrechnungsmodell, bei dem Interbankenentgelt, Systementgelt und Anbietermarge getrennt ausgewiesen werden.
Interchange++ ist transparenter als ein Pauschalsatz und bei hohem Volumen meist günstiger, weil der Betrieb die tatsächlichen Durchleitungskosten zahlt statt eines Mischpreises. Die Abrechnung wird dadurch aber deutlich komplexer. Als grobe Schwelle gilt ein Kartenumsatz ab etwa 30.000 Euro im Monat.
Chargeback
auch: Rückbuchung
Die Rückbuchung einer Kartenzahlung auf Veranlassung des Karteninhabers oder seiner Bank.
Bei einem Chargeback wird dem Betrieb der Betrag wieder abgezogen, zusätzlich fällt bei den meisten Anbietern eine Bearbeitungsgebühr von 10 bis 25 Euro an – unabhängig davon, wer am Ende Recht bekommt. Im Präsenzgeschäft mit PIN-Eingabe sind Chargebacks selten, weil die Zahlung als autorisiert gilt.
Tap to Phone
auch: SoftPOS, Tap to Pay
Kartenzahlung direkt über das NFC-Modul eines Smartphones, ohne zusätzliches Terminal.
Das Smartphone wird selbst zum Kartenleser. Das spart die Hardwarekosten vollständig und ist damit für Betriebe mit wenigen Kartenzahlungen am Tag die günstigste Variante. Die Einschränkung: Es funktionieren nur kontaktlose Karten, gesteckte Karten und PIN-Pad-Vorgänge sind je nach Lösung nicht oder nur eingeschränkt möglich.
Offline-Autorisierung
Eine Zahlung, die ohne Verbindung zum Zahlungsnetz angenommen und erst später übertragen wird.
Das Terminal speichert die Zahlung zwischen und reicht sie nach, sobald wieder Netz verfügbar ist. Das Ausfallrisiko trägt dabei der Betrieb: Wird die Karte nachträglich abgelehnt, ist der Betrag verloren. Für Marktstände und Veranstaltungen ist ein Gerät mit eigener SIM-Karte deshalb die verlässlichere Lösung.
Settlement
auch: Auszahlung, Valuta
Die Gutschrift der Kartenumsätze auf dem Geschäftskonto des Betriebs.
Zwischen Zahlung und Gutschrift liegen je nach Anbieter null bis drei Werktage. Für Betriebe mit knapper Liquidität ist das ein härteres Kriterium als ein Zehntelprozentpunkt beim Transaktionssatz: Bei drei Werktagen Verzögerung sind dauerhaft mehrere Tagesumsätze gebunden.
PCI DSS
Der Sicherheitsstandard der Kartenorganisationen für alle, die Karteninhaberdaten verarbeiten oder speichern.
Für Betriebe, die ausschließlich ein zertifiziertes Terminal einsetzen und keine Kartendaten selbst speichern, beschränkt sich der Aufwand in der Regel auf einen jährlichen Selbstauskunftsbogen. Erst wer Kartendaten in eigenen Systemen verarbeitet, etwa in einem selbst betriebenen Onlineshop, gerät in die aufwendigen Stufen des Standards.
Terminal-ID
auch: TID
Die eindeutige Kennung eines Kartenterminals im Zahlungsnetz.
Jedes Terminal hat eine eigene Terminal-ID, über die Umsätze zugeordnet werden. Bei mehreren Geräten im Betrieb erscheint auf der Abrechnung jede ID getrennt – das ist praktisch, um Umsätze je Kassenplatz oder je Servicekraft auszuwerten. Beim Anbieterwechsel wird eine neue ID vergeben.